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Subsidiaritätsabklärung – Vorgehen im Asylbereich

19. September 2023 @ 08:30 - 12:00

Horizonte-Kurse der Kirchlichen Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen KKF 
Der gleiche Kurs wird einmal am Vormittag und einmal am Nachmittag durchgeführt.

Sozialhilfe wird nur dann gewährt, wenn eine bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann und wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. So sieht es das Subsidiaritätsprinzip vor. Die Umsetzung dieses Grundsatzes stellt hohe Ansprüche an Sozialarbeitende – aktuell gerade auch im Zusammenhang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine. Denn im Unterschied zu Geflüchteten anderer Herkunft sind viele von ihnen mit dem Privatauto in die Schweiz gekommen und lebten oft bereits kurz nach ihrer Ankunft in Privatunterkünften.

Der Kurs beleuchtet sowohl die gesetzliche Grundlage als auch die Charakteristik der Subsidiarität in der Asylsozialhilfe und stellt konkrete Beispiele zur Handhabung der Entschädigung für Haushaltsführung vor. Er ermöglicht den Austausch untereinander sowie mit Fachpersonen und beantwortet anhand praktischer Beispiele folgende Fragen:

  • Wie kann das Prinzip der Subsidiarität konsequent umgesetzt werden?
  • Was gilt es bei der Entschädigung für Haushaltsführung zu beachten?
  • Welches Fachwissen und welche Erfahrungen helfen mir bei der Subsidiaritätsabklärung?

Referent/Referentinnen

  • Markus Bieri, Stellenleiter Regionaler Sozialdienst Frutigen, Lehrbeauftragter BFH
  • Tanja Brombacher, Stv. Geschäftsführerin und Bereichsleiterin Asyl Berner Oberland (ABO)
  • Sophie Meier, Teamleiterin Ukraine ABO

Kosten: 70 CHF

Anmeldung: www.kkf-oca.ch

12.00 bzw. 17.00 Uhr

Friedenskirche, Grosser Saal
Friedensstrasse 9
3007 Bern

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Details

Datum:
19. September 2023
Zeit:
08:30 - 12:00
Veranstaltungskategorien:
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